LINKE begrüßt das Vorkaufsgesetz für die Reihersiedlung

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am Donnerstag den Entwurf eines Vorkaufsortsgesetzes für die Bremer Reihersiedlung beschlossen. Die Reihersiedlung ist die letzte der drei sogenannten „Schlichtsiedlungen“, die 2014 an Vonovia verkauft wurden. Voraussichtlich am kommenden Dienstag wird der Senat auf seiner Sitzung das Vorkaufsgesetz beschließen.

Dazu erklärt Ralf Schumann, baupolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft: „Vier Jahre, nachdem die Bewohner:innen der Holsteiner Straße in der Deputation gegen den Abriss ihrer Wohnungen demonstriert haben, zeigt sich: Der Protest hat etwas bewegt. Das neue Vorkaufsgesetz für die Reihersiedlung legt fest, dass dort auch zukünftig ein ‚Kontingent an Wohnungen oder Kleinsthäusern‘ existieren soll, das sich an Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen richtet. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur darum, die Bewohner:innen der noch bewohnten sieben Wohnungen in der Reiherstraße irgendwo unterzubringen, sondern weiterhin eine Anzahl von einfachen, günstigen Wohnungen in entsprechender Bauweise zur Verfügung zu stellen. „Die Zahl der Wohnungen sollte dann möglichst der bisherigen Zahl von 52 Wohnungen entsprechen.“

Schumann fordert, dass die neuen Gebäude an die Bedürfnisse der Bewohner:innen der Reihersiedlung angepasst werden müssen: „Die Schlichtsiedlungen waren und sind ein Ort, wo Menschen Wohnraum finden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und trotzdem ohne Transferleistungen auskommen wollen oder die selbstständig leben wollen, aber im Geschosswohnungsbau nicht gut klarkommen. Das verdient Respekt und Unterstützung, nicht Verdrängung. Mit dem neuen Vorkaufsgesetz wird zum ersten Mal neuer? Wohnraum für diese Zielgruppe geplant. Jetzt sind auch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gefordert, zu zeigen, dass sie solchen Wohnraum schaffen können: einfach, aber ordentlich, mit zeitgemäßer Heizung und Ausstattung, aber dennoch mit einem Mietpreis unterhalb der Sozialwohnungsgrenze. Sanierung kann dafür der bessere Weg sein als Abriss und Neubau. Für einen sozial gerechten Wohnungsmarkt ist der Beschluss des Vorkaufsgesetzes Reihersiedlung ein guter Tag.“