Stellungnahme von Christoph Spehr und Anna Fischer, Landessprecher*innen der Linken Bremen, zur Grundgesetzänderung und zur überfälligen Reform der Schuldenbremse
CDU und SPD planen, noch mit dem alten Bundestag ein Gesetz zu verabschieden, das das Grundgesetz ändern soll. Dabei sollen Rüstungsausgaben über 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIPI) in Zukunft mit Krediten finanziert werden können. Zudem soll den Ländern ermöglicht werden, 0,35 Prozent des BIP als Neuverschuldung aufzunehmen. Außerdem ist ein Infrastrukturprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro geplant.
Die Schuldenbremse hat in Kombination mit einer ungerechten Steuerpolitik dazu geführt, dass Investitionen abgewürgt wurden und der Druck auf Sozialkürzungen gewachsen ist. Als Resultat sind die Haushalte der Länder und Kommunen klamm, öffentliche Infrastrukturen kaputtgespart und es ist viel zu wenig investiert worden in die Absicherung bedarfsgerechter Bildung, Pflege, Wohnen oder Gesundheit, sowie den klimaneutralen Umbau und die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit.
Die Länder und Kommunen ächzen unter Sanierungsstau, Fachkräftemangel und der Aufrechterhaltung öffentlicher Daseinsvorsorge. Ihnen nur ein Fünftel der Mittel für Infrastruktur zuzubilligen, ist ein Affront angesichts dessen, dass 60% der Infrastruktur von Straßen, Brücken, Krankenhäusern, Kitas, Schulen, Sportstätten oder Häfen bei den Ländern und Kommunen liegt. Ein angemessener Anteil für Länder und Kommunen wären 300 Milliarden Euro. Die geforderte Zusätzlichkeit würde außerdem dazu führen, dass mit diesen Mitteln zusätzliche Investitionen erdacht werden müssen, während die dringlichsten Sanierungsbedarfe in Bremens Brücken, Krankenhäusern und Kajen darüber nicht finanziert werden können.
Der Vorschlag von Union und SPD zur ad-hoc-Änderung des Grundgesetzes bietet keine ausreichende Lösung für diese strukturellen Probleme und schreibt im Grundgesetz eine ausschließliche Privilegierung von Rüstungsausgaben fest. Zusammengenommen halten wir den aktuellen Vorschlag nicht für zustimmungsfähig im Bundesrat. Wir stehen zur Verfügung für eine Reform der Schuldenbremse, allerdings nicht ausschließlich in Rüstung, ausschließlich in Beton oder ausschließlich für den Bund. Auch das Verfahren dieses Gesetzespaketes noch mit dem alten Bundestag zu verabschieden ist demokratisch fragwürdig, da ein neuer Bundestag bereits in den Startlöchern steht.
In Bremen stehen wir in der Regierung angesichts der aktuellen Haushaltslage mit dem Rücken zur Wand. Eine Abschaffung oder zumindest Lockerung der Schuldenbremse ist eine notwendige Voraussetzung für progressive Regierungsarbeit. An ihrer Überwindung wollen wir konstruktiv mitarbeiten, aber dafür müssen die Belange der Länder und Kommunen stärker berücksichtigt werden und Investitionen in unsere soziale Infrastruktur ermöglicht werden.