Ablehnung des Bauvorhabens „EBN-Service-Center“ durch den Stadtteilbeirat Gröpelingen

Gröpelingen

Der Beirat Gröpelingen hat sich in der Sitzung am 15.11.2023 mit dem Planfeststellungsverfahren auseinandergesetzt. Im Vorwege zur Sitzung wurde ein Gutachten beim Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik (IfU) – Herrn Dipl.-Ing. Peter Gebhardt – beauftragt. Die Sitzung hat mit großer Anteilnahme der Bevölkerung aus Oslebshausen stattgefunden. Aufgrund der Brisanz der Thematik waren bei dieser Beiratssitzung auch Bürgerschaftsabgeordnete der SPD, CDU und FDP zugegen. Herr Gebhardt hat als Gutachter die Sachverhalte fachlich versiert, neutral und für jedermann nachvollziehbar erläutert.

Der Beirat Gröpelingen hat hiernach den Sachverhalt diskutiert und abgewogen, ob über die Lärmthematik hinaus auch weitere andere Sachverhalte der Planungen seitens des Beirats in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange kritisiert werden sollten. Hier wurden fraktionsübergreifend eine Vielzahl von möglichen Kritikpunkten an der Planung gesehen. Allerdings wurde gestützt auf die Ausführungen des Ingenieurbüros darauf verzichtet die Planungen im Detail zu kritisieren, da der Beirat zu der Auffassung kam, dass die geplante Maßnahme allein aus lärmschutzrechtlicher Sicht hochgradig anfechtbar ist. Somit verständigte sich der Beirat Gröpelingen einstimmig auf die Verabschiedung einer redaktionell von der Linksfraktion abgefassten Beschlussvorlage.

Nach nunmehr zehn Monaten hat die Mitglieder Beirats gestern, am 17.09.2024, um 12:44 Uhr, über das Ortsamt die Antwort aus dem Hause der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung erreicht. Diese wurden den Beiratsmitgliedern umgehend zur Kenntnisnahme weitergeleitet (Anlage 1).

Das Antwortschreiben der Behörde erfordert eine kritische Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf die überlange Bearbeitungsdauer von 10 Monaten, die nicht nur Verzögerungen in den Entscheidungsprozessen verursacht, sondern auch Zweifel an der Effizienz und Transparenz der behördlichen Abläufe weckt. Besonders aufschlussreich ist der Umstand, dass das Dokument offenbar bereits am 15.01.2024 erstellt wurde (Dateibenennung unten links), was Fragen zur tatsächlichen Verfahrensführung aufwirft.

Es wird deutlich, dass hier offenbar informelle Absprachen mit Behörden getroffen wurden, die möglicherweise gesetzliche Regelungen unterlaufen. Dies stellt einen gravierenden Verfahrensmangel dar, der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Weiterleitung der unkritisch übernommenen Vorhabenträger-Meinung durch die Fach- und Aufsichtsbehörde, wie durch die Behörde hier vorgenommen, bedarf einer genauen Überprüfung. Hier fehlen sowohl eine qualifizierte Kommentierung seitens der Behörde als auch Protokolle, die die Abstimmungsprozesse dokumentieren. Diese Protokolle müssen zwingend Teil der prüfbaren Unterlagen sein und von den zuständigen Personen unterzeichnet vorliegen. Diese Protokolle wurden dem Beirat auch auf Anforderung bisher nicht zur Verfügung gestellt.

Die in Nummer 31/04 erwähnte Abwägung im Gutachten stellt ebenfalls ein Problem dar. Die Abwägung obliegt der Genehmigungsbehörde oder den zuständigen politischen Gremien, keinesfalls jedoch dem Gutachter oder dem Vorhabenträger selbst. Ebenso sind die in Nummer 31/05 aufgeführten „vorab abgestimmten Zielvorgaben“ weiterhin unklar. Sollte es sich um Ziele handeln, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen, wäre eine solche Formulierung nachvollziehbar. Bei einer Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen ist diese Formulierung jedoch nicht akzeptabel.

Besonders relevant ist die Frage der Standortsuche (Nummer 31/06), die mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie noch nicht hinreichend beantwortet wurde. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Deutsche Bahn sowie den privaten Investor der Eisenbahnbrachflächen an der Oldenburger Kurve zur nächsten Sitzung des Beirats einzuladen, um weitere Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.

Weiterhin wurde kurzfristig der Erörterungstermin zur Errichtung einer Bahnwerkstatt (EBN-ServiceCenter) bekanntgegeben. Er findet statt am Dienstag, den 24.09.2024, um 16:00 Uhr (15:45 Uhr Einlass) im Bürgerhaus Oslebshausen Am Nonnenberg 40, 28239 Bremen. Eingeladen sind nur Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben:

https://www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de/amtliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachung-des-eroerterungstermins-gemaess-73-abs-6-verwaltungs-verfahrensgesetz-vwvfg-im-eisenbahnrechtlichen-planfeststellungsverfahren-gemaess-18-allgemeines-eisenbahngesetz-aeg-zur-errichtung-einer-bahnwerkstatt-ebn-servicecenter-16944?asl=bremen02.c.730.de

Unseres Wissens liegen über 200 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmern aus Oslebshausen und den Häfen sowie der Handelskammer vor. Aufgrund der hohen Anzahl von Einwendungen (über 50) konnte die Anhörungsbehörde gesetzlich von einer persönlichen Einladung zum Erörterungstermin Abstand nehmen und diesen ausschließlich amtlich bekannt machen. Die Behörde hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Der Stadtteilbeirat Gröpelingen sollte ein Mitglied des Beirats benennen, um den Ablauf des Erörterungstermins zu beobachten, die Interessen des Beirats dort zu vertreten und dem Beirat hiernach über den Termin zu berichten.

Weiterhin hat sich der Stadtteilbeirat Gröpelingen in seiner Sitzung am 29.05.2024 im Antrag „Keine Überlassung der Grundstücke Reitbrake und alte Abstellung An der Finkenau zur Errichtung einer Bahnwerkstatt“ mit der Thematik EBN-Service-Center befasst und eine zeitnahe Befassung in der Stadtbürgerschaft eingefordert. Hierzu liegt dem Beirat bislang keine Antwort der Bremischen Bürgerschaft vor. Das Ortsamt West wird gebeten, dem nachzugehen.

Der Stadtteilbeirat Gröpelingen möge beschließen:

1. Der Stadtteilbeirat Gröpelingen lehnt das Bauvorhaben  des EBN-Service-Centers (Bahnwerkstatt mit Abstellanlage) der Vorhabenträgerin ALSTOM Deutschland GmbH gem. Beschluss des Beirates vom 15.11.2023 weiterhin ab.

2. Der Stadtteilbeirat Gröpelingen nimmt zu Kenntnis, dass der Erörterungstermin zur Errichtung einer Bahnwerkstatt (EBN-ServiceCenter) am 24.09.2024 stattfindet und beauftragt ein noch zu benennendes Mitglied des Beirats, den Beirat Gröpelingen hierbei zu vertreten.

Dieter Winge und die Fraktion DIE LINKE im Beirat Gröpelingen