Lärm-Vorbelastung im Umfeld des Industriehafens

Gröpelingen

Bereits heute gibt es eine enorme vorherrschende Lärm-Vorbelastung im Umfeld des Industriehafens. Dies ist insbesondere auch für die Nachtwerte festzustellen.

Ursache sind die das Schutzgebiet umgebenden umfangreichen gewerblichen, industriellen und infrastrukturellen Ansiedlungen. Hierzu gehören u.a. das Gewerbegebiet Riedemannstraße, die Stahlwerke, die Industriehäfen (u.a. mit der Schrottverladung TSR), die Klärschlammverbrennungsanlage, das Mittelkalorik-Kraftwerk sowie die Hafenbahn, Hafenrandstraße, Schiffsdiesel der in den Häfen anlegenden Seeschiffe und die Autobahn A 281.

Die Lärmvorbelastung liegt bereits heute in den Nachtstunden ohne die Belastungen aus dem Vorhaben der Firma ALSTOM weit oberhalb der Grenzwerte gemäß EUUmgebungslärmrichtlinie und der TA Lärm.

Dies belegen die Gutachten der Vorhabenträgerin der geplanten Bahnwerkstatt (Müller-BBM (2023b)), der Umweltsenatorin (Lärmkontor (2021), Lärmkontor (2023)), der Stahlwerksplanung (Yncoris (2023)) und der Gutachtenprüfung im Auftrag des Beirats (IfU (2023)).

Die Problematik „städtebaulicher Missstände“ wurde bereits bei der Aufstellung des B-Plans 2434 im Jahr 2012 gesehen, jedoch in der Folge nicht abgestellt (Baudeputation (2012)).

Die Gesundheitssenatorin ordnet dem Stadtteil Gröpelingen einen sehr niedrigen bis niedrigen sozialen Status bei. Bei der Lebenserwartung liegt der Stadtteil Gröpelingen neun Jahre (Männer) bzw. sechs Jahre (Frauen) unterhalb der Lebenserwartung der bestplatzierten Bremer Stadtteile.

Weiterhin hat die Studie „Umgebungslärm und Gesundheit am Beispiel Bremen“ im Auftrag des Umweltbundesamts den kausalen Zusammenhang zwischen Lärm und Sterblichkeit für Bremen belegt (Epi.Consult 2015).

Die Stadtbürgerschaft hatte weiterhin festgestellt „Der Ortsteil Oslebshausen ist bereits jetzt stark belastet“ (Drs 20/392 S, Plenarprotokoll 26.01.2021). Entsprechend gab es in der Bürgerschaftsdebatte auch den fraktionsübergreifenden Willen, sich um verbesserten Lärmschutz in Oslebshausen zu kümmern. Vor diesem Hintergrund ist die Ansiedlung eines weiteren Lärm-emittierenden Betriebes im Ortsteil weder darstell- noch hinnehmbar. Der Beirat Gröpelingen erwartet deshalb vom Bremer Senat im Vorfeld einer derartigen Standortentscheidung einbezogen zu werden und die hier aufgeworfenen Fragen mit ihm zu debattieren.

Der Beirat Gröpelingen möge beschließen:

wie aus der großen Anfrage der Fraktion der FDP in der Bremischen Bürgerschaft vom 5. April 2024 und Mitteilung des Senats vom 14. Mai hervorgeht (www.bremischebuergerschaft.
de/drs_abo/2024-05-14_Drs-21-443_eaebf.pdf), prüft der Bremer Senat derzeit die Ansiedlung einer Schiffsrecyclinganlage auf Bremer Territorium. Dem Vernehmen nach werden hierfür Standorte sowohl in Bremerhaven als auch in den Bremer Industriehäfen geprüft. Der Beirat Gröpelingen bittet den Bremer Senat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Standorte im Beiratsbezirk(Oslebshausen; Industriehäfen)befinden sich hier konkret in der Prüfung?
2. Wie soll gewährleistet werden, dass die Anwohner:innen des Stadtteils nicht mit zusätzlichen Lärmimmissionen belastet werden, wenn der Standort Oslebshausen ausgewählt werden sollte?
3. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt (Datum und im Prozess) wird der Beirat bei der Standortauswahl einbezogen?
4. Wenn eine Einbeziehung des Beirats nicht vorgesehen sein sollte, wie stellt der Bremer Senat sicher, dass der Beirat Gröpelingen rechtzeitig und umfassend über entsprechende Planungen im Beiratsbezirk informiert wird?
5. In wie fern wird die immense Vorbelastung des Ortsteils Oslebshausen bei der Standortauswahl berücksichtigt?
6. Wie passen diese Ansiedlungspläne und potentielle Standorte in den Industriehäfen zu dem in verschiedenen Kontexten formulierten Ziel, Oslebshausen von Lärm zu entlasten (Koalitionsvertrag,Bürgerschaft,Deputationssitzungen, Runder Tisch Oslebshausen)?
7. Ist die zusätzliche Lärmbelastung durch eine Schiffsrecyclinganlage in der sich in Abstimmung befindlichen aktuellen Lärmaktionsplanung berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?
8. Findet bei einer derartigen Anlage die TA Lärm Anwendung und mit welchen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen in Oslebshausen rechnet die Gesundheitssenatorin?

Dieter Winge und die Fraktion die LINKE im Beirat Gröpelingen

Quellenangaben:
• Arcelor (2022), Projektbeschreibung Reduktion der CO2-Emissionen des Stahlwerks, Beirat, 07.04.2022: rb.gy/jy0h8w
• Baudeputation (2012), Deputationsvorlage Bebauungsplan 2434 vom 27.03.2012 (Vorlage 18/123 (S))
• Deputationsvorlage (VL 18/123 S): Bebauungsplan 2434 -für ein Gebiet in Bremen – Gröpelingen: rb.gy/qnexd
• Epi.Consult 2015), Greiser, Greiser, Umgebungslärm und Gesundheit am Beispiel Bremen, Forschungskennzahl 3710 61 170: rb.gy/ospbki
• Gesundheitssenatorin (2019), Landesgesundheitsbericht 2019: rb.gy/dreewq
• Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik IfU (2023), Gebhardt, Gutachtliche Stellungnahme zu Lärmprognosen für die Errichtung und den Betrieb in Bremen-Oslebshausen, vom 15.09.2023
• Koalitionsvertrag 2023-2027 03.07.2023
• LAI (2023), LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm, 24.02.2023: rb.gy/9sx2d8
• Lärmkontor (2021), Heidebrunn, Dauermessung des Lärms in der Umgebung des Industriehafens Bremen, Projekt LK 2020.252: rb.gy/vjk8q3
• Lärmkontor (2023), Heidebrunn, Dauermessung des Fremd-geräuschpegels auf dem Gebäudekomplex Wohlers Eichen in Bremen, Projekt LK 2022.230: rb.gy/vjk8q3
• Müller-BBM (2023a), Pitschke, Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung – Bericht Nr. M171304/01, vom 21.04.2023
• Stadtbürgerschaft (2021), Oslebshausen entlasten: Begleitkonzept zur Klärschlammverbrennungsanlage erstellen (Drs 20/392 S, Plenarprotokoll 26.01.2021)
• Stadtbürgerschaft (Drs 20/215 S) („Hierzu wurde die Aufstellung des Bebauungsplans 2530 eingeleitet.“): rb.gy/c1wwdx
• TÜV Nord (2019): Nagel, Schallimmissionsprognose zur Errichtung und zum Betrieb einer thermischen Klärschlammverbrennungsanlage, 30.09.2019 • Yncoris (2023), Murowatz, Detaillierte Schallimmissionsprognose nach TA Lärm – Stahlwerk Bremen, Bericht SBE-2023-015a: rb.gy/ibaq23