Wie mit dem Einbau der neuen Rauchmelder von Vonovia umgehen? (Mit Musterbrief)

Auf einer Veranstaltung der Linken in Bremen Nord wurden die wichtigsten Fragen zum Umgang mit der Vonovia besprochen. Bei diesem Treffen führte uns ein Rechtsberater des Vereins „Mieter helfen Mietern“ in die Thematik ein. Infos, Tipps und ein Musterschreiben für Betroffene:

Datenschutz:

Um der Speicherung und der Übertragung der möglichen Daten aus dem Rauchmelder „Multisensor Plus“ auszuschließen, reicht eine Erklärung gegenüber der Vonovia, dass der Datenübertragung widersprochen wird. Sammelt die Vonovia trotzdem und nutzt die Daten gegen Mieter*innen, ist dies ein Verstoß gegen den geltenden Datenschutz und kann für die Vonovia sehr teuer werden.

Hierzu der beigefügte Musterbrief, der auch nachträglich möglich ist, wenn die Datenfreigabe schon erteilt worden ist  (Musterbrief ganz unten nach diesem Artikel).

Kosten und Mieterhöhung:

Dem Einbau und der Instandhaltung durch neue Rauchmelder kann grundsätzlich nicht widersprochen werden, da Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben sind und nach 10 Jahren die Eichzeit für die alten Rauchmelder abgelaufen ist. Dies ist Anfang 2026 der Fall.

Strittig ist, ob der neue Rauchmelder eine Modernisierung darstellt, mit der auch auf die Miete angehoben werden darf. Die meisten Mietervereine und Mietrechtler vertreten die Ansicht, dass die „Multisensor Plus“ keine echte Modernisierung darstellen und deshalb keine Mieterhöhung erfolgen darf.

Da jedoch bisher keine höchstrichterlichen Entscheidungen von Landgerichten oder dem Bundesgerichtshof , BGH, vorliegen, besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Bis zur rechtlichen Klärung sollte daher die Mieterhöhung, die die Vonovia mit dem Einbau der Rauchmelder begründet, nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Diesen Vorbehalt muss jede*r Mieter*in gegenüber der Vonovia schriftlich erklären.
Dieser Vorbehalt gilt für längstens 3 Jahre. Anfang 2028 müssten sich dann die Mieter*innen erkundigen ob es eine Rechtsprechung, der Landgerichte oder des BGH gibt, die es ermöglicht, die unter Vorbehalt gezahlten Gelder zurück zu bekommen.

Wer also jetzt eine Mieterhöhung in Folge des Rauchmelder-Einbaus von zum Beispiel monatlich 5,93 Euro bekommt, könnte nach zweieinhalb Jahren 177,90 Euro von der nächsten Mietzahlung abziehen und die Vonovia entsprechend informieren.

Das Musteranschreiben an die Vonovia liefert auch für die Zahlung unter Vorbehalt entsprechende Formulierungen  (ganz unten nach diesem Artikel).

Weitere Unterstützung können sie bekommen bei „Die Linke hilft“ oder auch bei einem Mieter*innen-Verein.

 

 

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