Ablehnung der vorgelegten Planung zu Bahnwerkstatt mit Abstellung und Forderung nach Alternativstandort aufgrund gesetzeswidriger Lärmbelastungen

Gröpelingen

Der Stadtteilbeirat Gröpelingen hat mit Beschluss vom 23.08.2023 die Überprüfung des Genehmigungsantrags für die Bahnwerkstatt („Planfeststellungsverfahren“) in Auftrag gegeben.
Hierbei waren insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
• Sind die im Lärmgutachten des Genehmigungsantrags dargestellten Maßnahmen der Lärmminderung ausreichend und geeignet, die gesetzlichen Vorgaben der TA Lärm einzuhalten?
• Wird die Anwohnerschaft durch die dargestellten Lärmschutzmaßnahmen vor diesem Hintergrund ausreichend vor zusätzlichem Lärm geschützt?

Beauftragt wurde das Ingenieurbüro für Umwelttechnik (IfU), das dem Beirat die gutachterliche Stellungnahme am 15.09.2023 vorlegte.

Dabei kommt das IfU zu folgender Beurteilung: „Die von der Firma Müller-BBM vorgelegte schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung zu den Lärmauswirkungen, welche durch den Betrieb einer geplanten Bahnwerkstatt in Bremen-Oslebshausen prognostiziert werden, weist eine Vielzahl von Mängeln und Fehlern auf und entspricht daher nicht den Vorgaben der TA Lärm.“

Sowie: „Selbst wenn bei der Berechnung der Zusatzbelastung nur die auf dem Betriebsgelände verursachten lärmrelevanten Tätigkeiten ohne Schienenverkehr berücksichtigt werden würden, würde sich bei der überwiegenden Anzahl der betrachteten Immissionsorte einschließlich des Krankenhauses eine Zusatzbelastung ergeben, die über der Irrelevanzschwelle der TA Lärm liegt und damit die Berücksichtigung der Vorbelastung erforderlich macht. An allen diesen Immissionsorten würde sowohl die Zusatzbelastung durch das Vorhaben als auch die Gesamtbelastung den jeweiligen Immissionsrichtlinien der TA Lärm deutlich überschreiten. Das Vorhaben ist damit in der geplanten Form nicht genehmigungsfähig.“ (Gutachter Peter Gebhardt, 2023, Seite 17)

Der Stadtteilbeirat Gröpelingen möge beschließen:
Angesichts der von der Firma Müller-BBM im Auftrag Alstoms vorgelegten schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für die Bahnwerkstatt mit Abstellanlage kann nicht sichergestellt werden, dass die vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichen, den Vorgaben der TA Lärm und somit den Schutz der Anwohnerschaft zu gewährleisten. Aus diesem Grunde lehnt der Beirat das beantragte Vorhaben gemäß der vorliegenden Planung ab.

Der Stadtteilbeirat fordert den Vorhabenträger auf:
1. sich mit einem alternativen Standort für Bahnwerkstatt mit Abstellanlage zu befassen.
2. Falls kein alternativer Standort gefunden werden kann den Lärmschutz so nachzubessern, dass die TA Lärm vollumfänglich eingehalten wird. Dies bedeutet, dass auch die enorme Vorbelastung des betroffenen Gebietes, die u.a. bereits mittels Dauermessung des Lärms in der Umgebung des Industriehafens Bremen der Lärmkontor GmbH im Auftrag der Freie Hansestadt Bremen am 07.05.2021 festgestellt wurde, in die Untersuchung einfließt und in der Planung berücksichtigt wird.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Anwohnerschaft nicht gesetzeswidrig mit enorm gesundheitsschädigendem Lärm geschädigt wird.

Anlage: Gutachtliche Stellungnahme zu Lärmprognosen für die Errichtung und den Betrieb einer Bahnwerkstatt in Bremen-Oslebshausen vom 15.09.2023, Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik (IfU) im Auftrag des Stadtteilbeirats Gröpelingen