Nachfragen zum laufenden Planfeststellungsverfahren „EBN-Service-Center“ (Bahnwerkstatt mit Abstellanlage) an die Planungsbehörde (SBMS)

Gröpelingen

Der Stadtteilbeirat Gröpelingen hat folgende Fragestellungen zum laufenden Planfeststellungsverfahren „EBN-Service-Center“ (Bahnwerkstatt mit Abstellanlage):

1. Laut Zeitungsbericht (WK vom 28.10.2023) werden beim Genehmigungsvorhaben Helenenstrasse die Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt eingebunden. Auch wurde die Handelskammer Bremen/Bremerhaven aussagegemäß in das Verfahren „EBN-Service-Center“ rechtzeitig eingebunden. Der Stadtteilbeirat Gröpelingen wurde entgegen den Aussagen des damaligen Staatsrats Nottelmann aus dem Runden Tisch Oslebshausen nicht beteiligt.
Warum wurde der Stadtteilbeirat Gröpelingen nicht von vornherein frühzeitig als Träger öffentlicher Belange (TöB) in das Planfeststellungsverfahren eingebunden?
Warum wurden dem Beirat Gröpelingen die Antragsunterlagen nicht - wie allen anderen TöB – niedrigschwellig in digitaler Form zur Verfügung gestellt sondern wird den Beiratsmitgliedern abverlangt, die Unterlagen in Papierform im Ortsamt West einzusehen?
2. Seit dem 12.04.2012 an wurde die Satzung des B-Plans 2434 verfolgt. Dieser hatte zum Zeitpunkt der Planaufstellung auch wesentliche Teile des westlichen nun in Rede stehenden Grundstücks („Bahnwerkstatt“) im Umgriff. Die Thematik „Bahnwidmung“ wurde im Rahmen dieses Verfahrens zu keinem Zeitpunkt thematisiert. Insofern bestehen begründete Zweifel an der Aussage, das die Flächen vollständig „Bahnwidmung“ hätten.
Trifft es zu, dass der gesamte Bereich des Planfeststellungsverfahrens sich auf Flächen mit sogenannter „Bahnwidmung“ bezieht?
3. Die Sitzung der Kulturdeputation wurde u.a., wie folgt protokolliert: „Herr Rohmeyer weist auf eine Passage des Abschlussberichts hin, in der es heiße, dass ein Teil des Friedhofes bereits nicht mehr von der Landesarchäologie erreichbar sei. Er bittet um Aufklärung über die völkerrechtliche Beurteilung seitens des Senats. Zudem bittet Herr Rohmeyer um Klärung, ob es Kontakt zwischen Russland und der Ukraine zu diesem Thema gebe - und inwieweit sich der Bremer Senat mit den beteiligten Ländern über den Verbleib der Gebeine austausche.“
Und weiter: „Herr Pörschke (…) Auch sollten die Fragen der Bürgerinitiative beantwortet werden.“
Welche Antworten wurden der Kulturdeputation zwischenzeitlich auf diese Fragen gegeben?
Wie ist die völkerrechtliche Beurteilung seitens des Senats? Gibt es zwischenzeitlich eine Zustimmung der Staaten Ukraine und Rußlands zu den Umbetttungen? Was ist mit der Zustimmung von Belarus? Warum wird dem Beirat und/oder dem Bremer Friedensforum/der BI nicht eine Liste mit den aufgefundenen 217 Erkennungsmarkennummern zur Verfügung gestellt?
4. Im Hause der Senatorin für Gesundheit existiert die „Empfehlung zur Gesundheitsvorsorge bei Niederfrequenzanlagen in Planungsvorhaben“. Demnach soll „Die Feldbelastung in Daueraufenthaltsbereichen, insbesondere von Kindern, minimiert werden. In allen Aufenthaltsräumen von Kindern sowie auf den Flächen, die nicht nur zum
vorubergehenden Aufenthalt von Kindern bestimmt sind, sollte bei durchschnittlicher betrieblicher Auslastung der Versorgungsanlage, unter Berucksichtigung ggf. weiterer vorhandener Anlagen im Umfeld, das Erreichen bzw. Unterschreiten einer durchschnittlichen magnetischen Flussdichte von 0.3 μT (Mikrotesla) als Zielgröße angestrebt werden.“ Laut EMVU-Gutachten vom 14.04.2023 liegen die Werte bei einer Vielzahl von Wohngrundstücken oberhalb des von der Senatorin für Gesundheit geforderten Wertes. Ein entsprechender Hinweis des Bremer Gesundheitsamtes wurde auch in dem oben angeführten Protokoll „vorgezogene Trägeranhörung“ vom 29.11.2021 protokolliert.
Warum findet die „Empfehlung zur Gesundheitsvorsorge bei Niederfrequenzanlagen in Planungsvorhaben“ der Senatorin für Gesundheit keine Berücksichtigung im Verfahren?
5.Bisher wurde bezüglich der Grundstücksüberlassung aus dem Sondervermögen Häfen an Alstom immer von einem Pachtvertrag gesprochen (Verkehrsdeputation, Häfen-Ausschuss, Bürgerschaft). Nunmehr wird der Abschluss eines Mietvertrages angestrebt.

Warum soll zwischen Bremenports/Sondervermögen Häfen und Alstom nun ein „Mietvertrag“ und kein „Pachtvertrag“ abgeschlossen werden? Sind der Stadtteilbeirat Gröpelingen, der Häfen-Ausschuss und der Haushalts- und Finanzausschuss auch beim Abschluss eines Mietvertrages einzubinden oder entbindet der Abschluss eines Mietvertrages von etwaigen Berichts- /Zustimmungsverpflichtungen?

Der Stadtteilbeirat Gröpelingen möge beschließen:
Der Stadtteilbeirat bittet die Verwaltung um ausführliche Beantwortung der o.g. Fragestellungen aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahrens innerhalb einer Frist von vier Wochen.