Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

Gröpelingen

Ergänzung zu § 7 (Sitzungsniederschrift / Beschlussprotokoll) zur Sicherstellung der Transparenz von Behördenantworten

Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung sieht in § 7 Abs. 8 bereits die Veröffentlichung der Protokolle vor. Zudem regelt § 2 Abs. 3, dass Stellungnahmen von Behörden auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Um den Informationsfluss für die Bürgerinnen und Bürger in Gröpelingen zu vervollständigen, ist es notwendig, nicht nur die Forderungen (Anträge), sondern auch die Ergebnisse (Antworten des Senats) zugänglich zu machen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach Anlage 1 steht dem nicht entgegen, da behördliche Stellungnahmen zu öffentlichen Stadtteilangelegenheiten in der Regel keine Geheimhaltungspflichten begründen. Die proaktive Veröffentlichung stärkt die Rechenschaftspflicht und Transparenz gegenüber der Stadtteilöffentlichkeit.

Der Beirat Gröpelingen möge beschließen:
Der § 7 Absatz 8 der Geschäftsordnung des Stadtteilbeirates Gröpelingen wird um
folgenden Satz ergänzt:
„Die Veröffentlichung umfasst auch die schriftlichen Antworten des Senats und der Fachbehörden auf Berichtsbitten und Anträge des Beirates, sofern diese Gegenstand der Beratung waren und keine gesetzlichen Geheimhaltungsgründe vorliegen.“
Hilfsweise (falls eine GO-Änderung zu langwierig erscheint) als Verfahrensbeschluss:
„Der Beirat weist das Ortsamt an, ab sofort gemäß § 7 Abs. 4 alle im Rahmen der Sitzung verteilten Unterlagen – insbesondere Antworten des Senats auf Berichtsbitten – als digitale Anlage zum Protokoll auf der Homepage zu veröffentlichen.“

Dieter Winge und die Fraktion Die LINKE im Beirat Gröpelingen