Strategische Umweltprüfung (SUP), Bebauungsplanung und kumulative Umweltbelastungen im Zusammenhang mit dem Hafenentwicklungskonzept Bremen 2035
Antrag für den Beirat Gröpelingen, Fachausschuss „Bau, Wohnen,
Stadtentwicklung und Inneres“ und Fachausschuss „Verkehr, Umwelt und Häfen“
Der Beirat möge beschließen:
Der Beirat Gröpelingen fordert den Senat der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 15 Abs. 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter auf, innerhalb von sechs Wochen einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Bericht soll zu folgenden Punkten Stellung nehmen:
1. Rechtliche Begründung zur SUP:
• Darstellung, warum für das Hafenentwicklungskonzept (HEK) 2035 und das Vermarktungsprogramm „Zukunftsband A 281“ keine Strategische Umweltprüfung (SUP) nach Richtlinie 2001/42/EG durchgeführt wurde, obwohl das Programm einen strategischen Rahmen für spätere UVPpflichtige Vorhaben bildet. Dabei sind die Vorgaben der Richtlinie sowie die einschlägige Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen.
2. Kumulative Umweltbelastungen:
• Offenlegung, wie kumulative Effekte durch Neuansiedlungen und Erweiterungen (Logistik, Industrie, Entsorgungswirtschaft) im „Zukunftsband A 281“ berücksichtigt werden, um eine Überlastung der angrenzenden Wohngebiete zu vermeiden.
3. Planungslücke Bebauungspläne:
• Einschätzung des Senats zum Fehlen qualifizierter Bebauungspläne im Industriehafen und Erklärung, wie ohne dieses Instrument die gesetzlich vorgeschriebene systematische Erfassung kumulativer Umweltwirkungen sichergestellt wird.
4. Steuerungsfunktion und SUP-Pflicht:
• Darstellung, inwieweit HEK 2035 und das Programm „Zukunftsband A 281“ eine räumlich-strategische Steuerungsfunktion übernehmen und ob die Ergebnisse der Sonderlärmmessungen 2024/2025
https://umwelt.bremen.de/umwelt/laerm/umgebungslaerm-im-landbremen/laermmessung-industriehafen-806560 eine nachträgliche SUP oder eine SUP für die Fortschreibung der Konzepte erforderlich machen.
5. Kriterien für Bebauungspläne:
• Darstellung, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um ein Bebauungsplanverfahren für den Industriehafen oder relevante Teilbereiche einzuleiten, insbesondere im Hinblick auf Gesundheitsschutz und rechtsverbindliche bauleitplanerische Steuerung.
6. Schutz der betroffenen Stadtteile auf Basis aktueller Messdaten und Lärmaktionsplan:
• Darstellung, wie der Senat sicherstellt, dass die Stadtteile Gröpelingen und Oslebshausen bei der Vermarktung des Logistikstandortes „Zukunftsband A 281“ prioritär geschützt werden.
• Bezug auf die Ergebnisse der amtlichen Sonderlärmmessungen 2024/2025.
• Einbindung des Lärmaktionsplans Bremen:
• Offenlegung, wie die im LAP identifizierten Lärmprobleme insbesondere in Oslebshausen und angrenzenden Industriehafenbereichen bei der Ansiedlungs- und Genehmigungspraxis berücksichtigt werden.
• Darstellung, welche Maßnahmen (planerisch, baulich, genehmigungsrechtlich) der Senat ergreift, um die dokumentierten Belastungen zu reduzieren.
• Ziel: Sicherstellung, dass bestehende und künftige Lärm- und Umweltbelastungen in rechtsverbindliche Entscheidungen einfließen und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gewährleistet ist.
7. Umsetzung der IED 2.0 (Richtlinie (EU) 2024/1785):
• Darstellung, wie die verschärften Anforderungen der novellierten Industrieemissionsrichtlinie bei der Ansiedlungsstrategie im „Zukunftsband A 281“ und der weiteren Planung im Industriehafen umgesetzt werden, insbesondere zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes, zur Vermeidung kumulativer Umweltbelastungen und zur Minimierung von Haftungsrisiken bei Grenzwertüberschreitungen (Lärm, Luftschadstoffe).
Begründung:
Die Beantwortung dieser Fragen dient der Sicherstellung rechtsverbindlicher Planung, der Einhaltung europäischer Umwelt- und Lärmschutzvorgaben sowie dem Schutz der betroffenen Stadtteile Gröpelingen und Oslebshausen. Sie soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Hafenentwicklungs- und Ansiedlungsstrategie erhöhen.
Dieter Winge und die Fraktion DIE LINKE im Beirat Gröpelingen
